Grundsteuererklärung

Bis 31. Oktober 2022 muss jeder Besitzer von Grundstücken Angaben bei den Finanzämtern der Bundesländer einreichen, damit die Grundsteuer nach neuen Berechnungsgrundsätzen bis 2025 neu ermittelt werden kann. Diese Angaben sollten, so der ursprüngliche Plan, ausschließlich digital eingereicht werden. Zur Legitimation sollte das ELSTER-Mandat dienen.

Diese Regelungen wurde mittlerweile erleichtert:

 

Zur gesetzlichen Grundlage finden Sie beim Bundesministerium für Finanzen zahlreiche weitere Informationen.

Andreas Schmidt

 

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