Bis 31. Oktober 2022 muss jeder Besitzer von Grundstücken Angaben bei den Finanzämtern der Bundesländer einreichen, damit die Grundsteuer nach neuen Berechnungsgrundsätzen bis 2025 neu ermittelt werden kann. Diese Angaben sollten, so der ursprüngliche Plan, ausschließlich digital eingereicht werden. Zur Legitimation sollte das ELSTER-Mandat dienen.
Diese Regelungen wurde mittlerweile erleichtert:
die Verifikation der Daten kann nun auch ohne ein ELSTER-Mandat erfolgen,
unter bestimmten Umständen kann die Erklärung auf Papier eingereicht werden. Die Formulare für Rheinland-Pfalz finden Sie hier.